GIRAFFE360 TERMS OF SERVICE

GIRAFFE360 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

EU/UK-Version

Gilt für Kunden in der EU und Großbritannien, die die Giraffe360 Go Kamera abonnieren.

Letzte Aktualisierung: August 21 2026. Die vorherige Version finden Sie hier.

  1. EINLEITUNG

Giraffe360 bietet einen Dienst an, der:

(a) es Nutzern ermöglicht, Daten zu Immobilien mithilfe der Kameraausrüstung von Giraffe360 zu erfassen (solche Daten können ein Standbild (das „Standbild“) und einen 360-Grad- oder Panorama-Scan (der „Scan“) umfassen, wobei jedes dieser Standbilder oder Scans ein „Erfassungsobjekt“ ist);

(b) solche Erfassungsobjekte über einen Cloud-basierten Produktionsdienst verarbeitet, um virtuelle Touren, Grundrisse und andere hochwertige Fotografien zu erstellen (zusammen der „Giraffe360-Inhalt“ genannt); und

(c) Ihnen solche Giraffe360-Inhalte zum Anzeigen, Download und Verwalten über eine Content-Management-Plattform zur Verfügung stellt, die Giraffe360 als Dienst unter dashboard.giraffe360.com (das „Dashboard“) bereitstellt,

 

(zusammen der „Giraffe360-Dienst“ genannt).

Diese Vereinbarung (einschließlich des Bestellformulars, aller über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgegebenen Bestellungen, der Datenverarbeitungsvereinbarung, dieser Nutzungsbedingungen und aller anderen geltenden Giraffe360-Richtlinien) legt die Bedingungen für Ihre Nutzung des Giraffe360-Dienstes, der Kameraeinheit von Giraffe360, der Giraffe360-Inhalte und aller Anwendungen oder Funktionen fest, die über den Giraffe360-Dienst verfügbar gemacht werden.

Indem Sie ein Bestellformular unterzeichnen oder eine Bestellung auf der Giraffe360-Website oder dem Dashboard aufgeben, stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen zu und akzeptieren sie.

  1. INFORMATIONEN ZU GIRAFFE360

Der Giraffe360-Dienst wird von Giraffe360 Limited bereitgestellt, einem in England mit der Firmennummer 11274984 registrierten Unternehmen und seinem eingetragenen Sitz in 9th Floor 107 Cheapside, London, Großbritannien, EC2V 6DN („Giraffe360“). 

  1. AUSLEGUNG

3.1 In diesen Nutzungsbedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, die folgende Bedeutung:

„Zusatzabonnement“ bezeichnet das Abonnement von Zusatzfunktionen, die im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegeben sind;

„Zusatzabonnementgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Betrag, wenn Sie eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard in Bezug auf das Add-On-Abonnement aufgeben;

„KI-Bildverbesserungsdienst“ bezeichnet eine KI-gestützte Bildverbesserungsfunktion, die über das Dashboard verfügbar ist und die automatisierte Verbesserung, Änderung oder Optimierung von Aufnahme-Assets ermöglicht.

„KI-Bildverbesserungsguthaben“ bezeichnet eine Anfrage (d. h. einen Prompt), die zur Verarbeitung eines einzelnen Aufnahme-Assets an den KI-Bildverbesserungsdienst übermittelt wird.

„Gebühr für KI-Bildverbesserungsguthaben“ bezeichnet die Gebühr, die für jedes über das im Dashboard angegebene kostenlose Guthabenlimit hinaus genutzte KI-Bildverbesserungsguthaben zu entrichten ist.

„Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Giraffe360, bestehend aus dem Bestellformular oder der über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgegebenen Bestellung und den Nutzungsbedingungen, für die Bereitstellung des Giraffe360-Dienstes, die Datenverarbeitungsvereinbarung und alle anderen geltenden, vom Kunden akzeptierten Giraffe360-Richtlinien;

„Abrechnungszeitraum“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder dem Dashboard angegebenen Zeitraum;

„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind;

„Kameraabonnement“ bezeichnet ein Abonnement für eine Kameraeinheit;

„Kamera-Abonnementgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Betrag bei einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard für das Kameraabonnement;

„Kameraeinheit“ bezeichnet die digitale Kameraausrüstung, die Giraffe360 für die Aufnahme von Erfassungsobjekten zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stativ, Kabel, Tragetasche und sonstiges Zubehör;

„Erfassungsobjekt“ hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung;

„Aufnahmesitzung“ bezeichnet den Zeitraum von jeder Aktivierung der Kameraeinheit bis zur nächsten Deaktivierung der Kameraeinheit;

„Änderungsplan“ hat die in Klausel 9.2 angegebene Bedeutung;

„Änderungsantrag“ hat die in Klausel 9.1 angegebene Bedeutung;

„Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet die Person, die im Bestellformular oder bei der Aufgabe einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard angegeben ist;

„Kundenkonto“ bezeichnet ein Konto mit einer ID und einem Passwort, die der Kunde für den Zugriff auf das Dashboard verwendet;

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen, die von einer der Parteien als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind oder die von einer vernünftigen Person angesichts der Art der Informationen oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich oder geschützt angesehen würden, wie in Abschnitt 12 näher erläutert;

“Dashboard” hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung und steht Kunden zur Verfügung, die ein Verarbeitungsabonnement oder andere Abonnements mit Zugriff auf das Dashboard abgeschlossen haben;

„Dashboard-Zugriffsgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular oder an der Kasse bei der Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard angegebenen Betrag für den fortlaufenden Zugriff des Kunden auf das Dashboard nach Beendigung aller Abonnements;

„Dashboard-Zugriffszeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Lieferdatum (oder, falls der Kunde mehrere Abonnements bestellt, mit dem frühesten Lieferdatum) beginnt und mit dem späteren der folgenden Zeitpunkte endet:

(a) Datum, an dem alle Abonnements im Rahmen der Vereinbarung ablaufen oder gekündigt werden; oder

(b) wenn der Kunde Giraffe360 mitteilt, dass er nach dem in Unterabschnitt (a) angegebenen Datum weiterhin Zugriff auf das Dashboard haben möchte, das Datum, das im Änderungsplan angegeben ist.

 

„Datengebühr“ bezeichnet den im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Betrag bei einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard im Zusammenhang mit der Nutzung des Dashboards durch den Kunden;

Lieferadresse“ bezeichnet die im Bestellformular, bei einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard angegebene Adresse oder einen anderen Ort, den die Parteien schriftlich vereinbaren;

„Liefergebühr“ bezeichnet die im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Beträge bei einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard in Bezug auf die Lieferung der Kameraeinheiten an den Kunden und die Rücksendung der Kameraeinheiten durch den Kunden;

„Lieferdatum“ bezeichnet das Datum, an dem eine Kameraeinheit an die Lieferadresse an den Kunden geliefert wird;

„DPA“ hat die in Klausel 11.3 angegebene Bedeutung;

„Verlängertes Erneuerungsdatum“ bezeichnet den letzten Tag eines verlängerten Abonnementzeitraums;

„Verlängerter Abonnementzeitraum“ hat die in Klausel 4.5 festgelegte Bedeutung;

„Gebühren“ bezeichnet die Abonnementgebühr und gegebenenfalls die Onboarding-Gebühr, Liefergebühr, Datengebühr, Dashboard-Zugriffsgebühr und/oder Überschreitungsgebühr. Bei einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard können die Gebühren als gebündelte Gebühr ausgewiesen werden. Alle zusätzlichen Gebühren über die gebündelte Gebühr hinaus werden entweder vor oder an der Kasse angezeigt;

„Erster Abrechnungszeitraum“ bedeutet:

(c) in Bezug auf ein Kameraabonnement der Abrechnungszeitraum, der am ersten Tag des Erstzeichnungsfrist beginnt;

(d) in Bezug auf ein Verarbeitungsabonnement der Abrechnungszeitraum, der am ersten Tag des Erstzeichnungszeitraums beginnt;

(e) bei einem Zusatzabonnement beginnt der Abrechnungszeitraum am ersten Tag des Erstzeichnungszeitraums, wenn der Kunde das Zusatzabonnement gleichzeitig mit dem Kamera-Abonnement abschließt, oder an dem im Änderungsplan angegebenen Datum;

(f) in Bezug auf die Zahlung von Überschreitungsgebühren und Datengebühren beginnt der Abrechnungszeitraum am Lieferdatum oder, falls der Kunde mehrere Kamera-Abonnements abschließt, am frühesten Lieferdatum; oder

(g) in Bezug auf die Dashboard-Zugriffsgebühr beginnt der Abrechnungszeitraum am Tag nach der Kündigung oder dem Ablauf aller Verarbeitungsabonnements.

„Giraffe360-Inhalt“ hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung;

„Giraffe360-Dienst“ hat die in der Einleitung angegebene Bedeutung;

„Anfängliches Erneuerungsdatum“ bezeichnet den letzten Tag der Erstzeichnungsfrist;

„Erstzeichnungsfrist“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegebenen Zeitraum und bezieht sich auf den anfänglichen Abonnementzeitraum des Kameraabonnements, des Verarbeitungsabonnements sowie gegebenenfalls des Zusatzabonnements;

„Integrationsgebühr“ bezeichnet die im Dashboard angegebene Gebühr für eine kostenpflichtige Integration mit einer Drittanbieterplattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CRM-Plattformen (Customer Relationship Management).

„Rechnungsfälligkeitszeitraum“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website, im Dashboard oder in den Rechnungen angegebenen Zeitraum;

„Onboarding“ bezeichnet die von Giraffe360 durchgeführten administrativen Aufgaben und Aktivitäten zur Einrichtung des Kunden in den Giraffe360-Systemen;

„Onboarding-Gebühr“ bezeichnet die im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegebenen Beträge im Zusammenhang mit dem Onboarding neuer Kunden;

„Bestellformular“ bezeichnet das von den Giraffe360 bereitgestellte und vom Kunden (elektronisch oder anderweitig) unterzeichnete Dokument, das unter anderem den Kunden identifiziert und die Gebühren festlegt;

„Überschreitungsgebührenzeitraum“ bedeutet:

(a) die Erstzeichnungsfrist (oder, falls der Kunde mehrere Abonnements bestellt, den Zeitraum vom frühesten Lieferdatum bis zum spätesten Verlängerungsdatum); oder

(b) ein verlängerter Abonnementzeitraum (oder, wenn der Kunde mehrere Abonnements bestellt, der Zeitraum, der am letzten ursprünglichen Verlängerungsdatum oder am letzten vorherigen verlängerten Verlängerungsdatum (je nach Fall) beginnt und am nächsten verlängerten Verlängerungsdatum endet).

„Überschreitungsgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website, im Dashboard oder einem anderen von den Parteien vereinbarten Betrag angegebenen Betrag, der vom Kunden für alle vom Kunden über den Giraffe360-Dienst erstellten und verwalteten Projekte zu zahlen ist, welche die Projektlimits überschreiten;

„Vorauszahlungsgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder gegebenenfalls im Dashboard angegebenen Betrag;

„Verarbeitungsabonnement“ bezeichnet das Abonnement von Cloud-Verarbeitungspaketen, wie im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegeben;

„Verarbeitungsabonnementgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegebenen Betrag in Bezug auf das Verarbeitungsabonnement;

„Verbotene personenbezogene Daten“ bezeichnet Folgendes:

(a) personenbezogene Daten gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) oder in Bezug auf strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten;

(b) Dokumente oder Informationen in Bezug auf Gerichts-, Tribunal- oder Schiedsverfahren;

(c) Karteninhaber- oder sensible Authentifizierungsdaten (wie im Payment Card Industry Data Security Standard definiert) oder Informationen zu den Finanzen einer Person;

(d) Personalausweis- oder andere staatlich vergebene Identifikationsnummern;

(e) Bildungsunterlagen;

(f) Informationen über Kinder unter sechzehn (16) Jahren; oder

(g) alle anderen Informationen oder Dokumente, die entweder als sensibel, privat oder vertraulich gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als sensibel, privat oder vertraulich angesehen werden könnten.

„Projekt“ bezeichnet eine Sammlung von bis zu achtzig (80) Erfassungsobjekten, bestehend aus bis zu vierzig (40) Standbildern und bis zu vierzig (40) Scans, erstellt:

(a) durch den Kunden mithilfe des Giraffe360-Dienstes und von einer Kameraeinheit während einer einzigen Aufnahmesitzung an einer einzigen Immobilie erfasst;

(b) indem der Kunde Erfassungsobjekte aus mehreren Aufnahmesitzungen, die sich auf dieselbe Immobilie beziehen, im Dashboard zusammenführt; oder

(c) indem der Kunde Erfassungsobjekte aus einer einzigen Aufnahmesitzung an mehr als einer (1) Immobilie im Dashboard in zwei (2) oder mehr separate Projekte aufteilt.

Jeder Satz von bis zu achtzig (80) zusätzlichen Erfassungsobjekten, die für eine einzelne Immobilie erfasst werden, stellt ein separates Projekt dar und wird entsprechend auf die Projektlimits angerechnet.

„Projektlimits“ bezeichnet die maximale Anzahl von Projekten, die der Kunde während eines Überschreitungsgebührenzeitraums haben darf, ohne dass Überschreitungsgebühren anfallen, wie im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegeben;

„Kaution“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder gegebenenfalls im Dashboard angegebenen Betrag;

„Abonnement“ bezeichnet das Kamera-Abonnement, das Verarbeitungsabonnement und das Zusatzabonnement oder ein Bündel dieser Abonnements, je nach Wahl, das Giraffe360 dem Kunden gemäß den Angaben im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard zur Verfügung stellt;

„Abonnementgebühr“ bezeichnet den im Bestellformular, auf der Giraffe360-Website oder im Dashboard angegebenen Betrag für die Nutzung und den Zugriff des Kunden auf den Giraffe360-Dienst, einschließlich der Gebühren für das Kamera-Abonnement, das Verarbeitungsabonnement und das Zusatzabonnement. Abonnementgebühren können als gebündelte Gebühren ausgewiesen werden;

„Abonnementzeitraum“ bezeichnet die Dauer des jeweiligen Abonnements, d. h. die Erstzeichnungsfrist und etwaige verlängerte Abonnementzeiträume;

„Nutzungsbedingungen“ bezeichnet diese Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung;

„Seiten von Drittanbietern“ hat die in Klausel 8.3 angegebene Bedeutung;

„Mehrwertsteuer“ bezeichnet die Mehrwertsteuer (und jede gleichwertige Steuer, die in einer Rechtsordnung zu zahlen ist);

„Virus“ bezeichnet jede Sache oder jedes Gerät (einschließlich Software, Code, Datei oder Programm), die: den Betrieb von Computersoftware, -hardware oder -netzwerk, Telekommunikationsdiensten, -ausrüstung oder -netzwerk oder anderer Dienste oder Geräte; den Zugriff auf oder den Betrieb von Programmen oder Daten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch Neuanordnung, Änderung oder Löschung des Programms oder der Daten ganz oder teilweise oder anderweitig); oder die Benutzererfahrung negativ beeinflussen, einschließlich Arbeiten, Trojaner, Viren und andere ähnliche Dinge oder Geräte.

  1. LAUFZEIT UND ABONNEMENTZEITRÄUME

4.1 Die Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem der Kunde das Bestellformular (elektronisch oder anderweitig) unterzeichnet oder eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgibt, und gilt bis zu ihrer Kündigung. Alle Abonnements sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig, sofern in diesem Vertrag nicht anders bestimmt.

4.2 Jedes Abonnement beginnt am jeweiligen Lieferdatum und gilt, sofern und bis es nicht gemäß Klausel 4.5 oder Klausel 16 gekündigt wird, für den jeweiligen Abonnementzeitraum.

4.3 Zusatzabonnements, die nach dem Lieferdatum abgeschlossen werden, beginnen an dem im Änderungsplan angegebenen Datum und laufen gleichzeitig mit dem Verarbeitungsabonnement. Wenn der Kunde in den letzten drei Monaten eines jährlichen Kameraabonnements ein Zusatzabonnement hinzufügt, verlängern sich alle Abonnements des Kunden automatisch um einen weiteren Jahreszeitraum.

4.4 Wenn der Kunde während des Abonnementzeitraums eine zusätzliche Kameraeinheit abonniert, verlängert sich die Erstzeichnungsfrist des Kunden oder der dann aktuelle verlängerte Abonnementzeitraum (je nach Fall) zusammen mit anderen dann laufenden Abonnements automatisch um denselben Zeitraum ab dem im Änderungsplan angegebenen Datum. Wenn der Kunde ein zusätzliches Kameraabonnement für einen kürzeren Abonnementzeitraum als der Erstzeichnungsfrist oder den dann aktuellen verlängerten Abonnementzeitraum (je nach Anwendbarkeit) wählt, löst das zusätzliche Kameraabonnement keine anderen Kameraabonnements aus und läuft weiter, bis es gemäß Klausel 4.5 oder Klausel 16 für den jeweiligen Abonnementzeitraum gekündigt wird.

4.5 Jede Erstzeichnungsfrist verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum von derselben Dauer wie die Erstzeichnungsfrist (ein „Verlängerter Abonnementzeitraum“) am Ende der Erstzeichnungsfrist und danach am Ende jedes Verlängerten Abonnementzeitraums, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei schriftlich mit, das betreffende Abonnement zum Ende der Erstzeichnungsfrist oder des dann aktuellen Verlängerten Abonnementzeitraums (je nach Fall) zu kündigen und zwar spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Erstzeichnungsfrist oder des Verlängerten Abonnementzeitraums (je nach Fall). Abonnements des Kunden können nicht während der Laufzeit gekündigt werden, außer wie in Klausel 16 vorgesehen.

4.6 Diese Vereinbarung gilt als beendet, wenn alle Abonnements gekündigt, alle ausstehenden Rechnungen und anfallenden Gebühren vom Kunden beglichen und die Kameraeinheit gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung an Giraffe360 zurückgegeben wurde.

  1. NUTZUNG UND PFLEGE VON KAMERAEINHEITEN

5.1 Giraffe360 gewährt dem Kunden das Abonnement wie zwischen den Parteien im Vertrag vereinbart. 

5.2 Vorbehaltlich der Zahlung der Vorauszahlungsgebühren (sowie der Onboarding-Gebühren, Liefergebühren und Kaution, falls zutreffend) an Giraffe360 in Bezug auf jedes Abonnement liefert und stellt Giraffe360 dem Kunden die im Bestellformular oder an der Kasse angegebene Anzahl an Kameraeinheiten zur Verfügung, wenn er eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard für den jeweiligen Abonnementzeitraum aufgibt.

5.3 Alle Kameraeinheiten bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Giraffe360 und der Kunde hat keine Rechte, Titel oder Interessen an den Kameraeinheiten (außer dem Recht auf Besitz und Nutzung der Kameraeinheiten gemäß den Bedingungen der Vereinbarung).

5.4 Das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung einer Kameraeinheit geht auf den Kunden über, wenn der physische Besitz der Kameraeinheit an den Kunden oder an jede Person, die die Kameraeinheit im Namen des Kunden bei der Lieferung in der Lieferadresse entgegennimmt, übertragen wird. Jede Kameraeinheit verbleibt auf alleiniges Risiko des Kunden während des jeweiligen Abonnementszeitraums und jedes weiteren Zeitraums bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Kameraeinheit an Giraffe360 zurückgegeben wird (die „Risikoperiode“). Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung einer Kameraeinheit ist der Kunde verpflichtet, Giraffe360 den Wert der Kameraeinheit zu ersetzen, der sich auf 2.500 GBP pro Kameraeinheit beläuft.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Giraffe360 unverzüglich schriftlich über Verlust oder Beschädigung der Kameraeinheit zu informieren, die aus dem Besitz oder der Nutzung der Kameraeinheit durch den Kunden resultieren oder damit in Zusammenhang stehen.

5.6 Der Kunde hat in Bezug auf jedes Abonnement die Pflicht:

(a) jede Kameraeinheit in einem ebenso guten Betriebszustand zu halten wie am Lieferdatum (ausgenommen normale Abnutzung);

(b) die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass jede Kameraeinheit zu jeder Zeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko ist, wenn sie von einer Person bei der Arbeit aufgestellt, verwendet, gereinigt oder gewartet wird;

(c) ohne die schriftliche Zustimmung von Giraffe360 keine Reparaturen oder Änderungen an der Kameraeinheit vorzunehmen (oder einer anderen Person gestatten, dies zu unternehmen);

(d) Giraffe360 über alle wesentlichen Angelegenheiten in Bezug auf die Kameraeinheit auf dem Laufenden zu halten;

(e) Giraffe360 oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter, die Kameraeinheit zu allen angemessenen Zeiten zu inspizieren und zu diesem Zweck alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Kameraeinheit befindet zu gestatten und angemessenen Zugang und angemessene Einrichtungen für eine solche Inspektion zu gewähren;

(f) sich nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Giraffe360 von der Kontrolle oder dem Besitz über die Kameraeinheit (einschließlich zu Reparatur- oder Wartungszwecken) zu trennen, sie zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, sie unterzuvermieten oder zu verleihen, oder die Schaffung von Hypotheken, Belastungen, Pfandrechten oder andere Sicherheitsinteressen in Bezug auf die Kameraeinheit zuzulassen;

(g) keine Handlungen zu unternehmen oder zuzulassen, die das Recht, das Eigentumsrecht und/oder das Interesse von Giraffe360 an der Kameraeinheit gefährden oder gefährden könnten;

(h) die Beschlagnahmung, Beschlagnahme oder Entziehung der Kameraeinheit im Rahmen einer Pfändung, Zwangsvollstreckung oder eines anderen Rechtsverfahrens nicht zu dulden oder zuzulassen; Wenn eine Kameraeinheit beschlagnahmt, gepfändet oder entwendet wird, benachrichtigt der Kunde Giraffe360 und der Kunde bemüht sich auf eigene Kosten nach besten Kräften um eine sofortige Freigabe der Kameraeinheit und stellt Giraffe360 auf Verlangen von allen Verlusten, Kosten, Gebühren, Schäden und Ausgaben frei, die infolge einer solchen Beschlagnahmung entstehen;

(i) die Kameraeinheit nicht für rechtswidrige oder unethische Zwecke zu verwenden;

(j) sicherzustellen, dass die Kameraeinheit jederzeit als Eigentum von Giraffe360 identifizierbar bleibt und nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass ein entsprechendes sichtbares Zeichen an der Kameraeinheit angebracht ist;

(k) jede Kameraeinheit ist am Ende des jeweiligen Kameraabonnements oder bei vorzeitiger Kündigung an die von Giraffe360 gewünschte Adresse zurückzugeben und auszuliefern oder Giraffe360 oder seinen Vertretern erforderlichenfalls Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden oder zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich die Kameraeinheit befindet, um die entsprechende Kameraeinheit abzuholen.

5.7 Der Kunde ist für jeden Verlust oder Schaden an Kameraeinheiten während des Abonnementzeitraums und des Risikozeitraums verantwortlich und der Kunde verpflichtet sich, Giraffe360 auf Verlangen von diesen sowie von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Schäden, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art freizustellen, die sich anderweitig aus oder im Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung der Bedingungen von Klausel 5.6 durch den Kunden ergeben.

  1. ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN 

6.1 Wenn der Kunde Projekte zusammenführt, die Erfassungsobjekte enthalten, deren Hochladedatum auf das Dashboard mehr als vierzehn (14) Tage zurückliegt, so kann dies nur unter Vorbehalt einer zusätzlichen Gebühr erfolgen, wie sie im Dashboard angegeben ist. In solchen Fällen gilt keine Begrenzung der Anzahl der Erfassungsobjekte pro Projekt. Die entsprechende Zusammenführungsgebühr wird der nächsten Rechnung des Kunden hinzugefügt.

6.2 Der Kunde kann außerdem Erfassungsobjekte aus einer einzelnen Aufnahmesitzung, einschließlich solcher aus mehr als einer (1) Immobilie, über das Dashboard auch in mehrere separate Projekte aufteilen. Jedes neue Projekt, das als Ergebnis einer solchen Aufteilung erstellt wird, wird als unabhängiges Projekt behandelt und auf die Projektlimits angerechnet.

6.3 Der Kunde kann den KI-Bildverbesserungsdienst bis zu dem im Dashboard angegebenen kostenlosen Limit für KI-Bildverbesserungsguthaben nutzen. Das jeweils geltende Limit wird im Dashboard angezeigt und kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Der Kunde kann die Nutzung seines KI-Bildverbesserungsguthabens im Dashboard verfolgen. Sobald der Kunde das kostenlose Limit überschreitet, fällt für jedes zusätzliche KI-Bildverbesserungsguthaben die Gebühr für KI-Bildverbesserungsguthaben an. Diese Gebühr wird für jedes einzelne zusätzliche KI-Bildverbesserungsguthaben erhoben und der nächsten Rechnung des Kunden hinzugefügt. 

6.4 Der Kunde kann Integrationen mit Plattformen von Drittanbietern aktivieren, für die eine Integrationsgebühr anfällt. Sofern eine Integrationsgebühr anfällt, wird deren Höhe im Dashboard angezeigt, bevor der Kunde die Integration aktiviert. Durch die Aktivierung einer kostenpflichtigen Integration erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die im Dashboard ausgewiesene Integrationsgebühr zu entrichten.

6.5 Die Integrationsgebühr wird für jede einzelne Integration und für jeden Kalendermonat erhoben, in dem die Integration aktiviert wird oder aktiviert bleibt. Die volle monatliche Integrationsgebühr fällt unabhängig vom Aktivierungsdatum an und wird für angebrochene Kalendermonate nicht anteilig berechnet. Deaktiviert der Kunde die Integration während eines Kalendermonats, bleibt die Integrationsgebühr für diesen Monat zahlbar. Ab dem folgenden Kalendermonat fallen keine weiteren Integrationsgebühren an, es sei denn, die Integration wird erneut aktiviert. Die Integrationsgebühren werden zu Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats in Rechnung gestellt und sind gemäß diesen Bedingungen zu entrichten.

6.6 Die Integrationsgebühr wird für jeden Kalendermonat weiterhin erhoben, bis die Integration über das Dashboard deaktiviert oder von Giraffe360 gemäß diesen Bedingungen anderweitig beendet wird.

  1. ZUGRIFF AUF DAS DASHBOARD

7.1 Wenn der Kunde ein Verarbeitungsabonnement oder ein Zusatzabonnement abonniert, das den Zugriff auf das Dashboard beinhaltet, gewährt Giraffe360 dem Kunden während der Dashboard-Zugriffsdauer eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf das Dashboard und dessen Nutzung gemäß und vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich:

(a) jeden Benutzernamen und jedes Passwort, die für den Zugriff auf das Dashboard oder das Kundenkonto verwendet werden, als vertrauliche Informationen zu behandeln;

(b) diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben; und

(c) geeignete Sicherheitsvorkehrungen in Übereinstimmung mit der guten Branchenpraxis zu treffen, um unbefugten Zugriff auf das Content-Management-System zu verhindern.

7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten für sein Kundenkonto und für alle Aktivitäten, die unter seinem Kundenkonto stattfinden, zu wahren.

7.4 Giraffe360 ermutigt den Kunden, „starke“ Passwörter (mit einer Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Symbolen) für sein Kundenkonto zu verwenden.

7.5 Der Kunde muss jeden unbefugten Zugriff auf Dashboard oder dessen Nutzung verhindern und Giraffe360 im Falle eines solchen unbefugten Zugriffs oder einer solchen unbefugten Nutzung unverzüglich benachrichtigen. Wenn der Kunde Bedenken hinsichtlich der Anmeldedaten für sein Kundenkonto hat oder glaubt, dass diese missbraucht oder gestohlen wurden, muss der Kunde Giraffe360 schriftlich unter customersupport@giraffe360.com  benachrichtigen.

  1. PFLICHTEN DES KUNDEN IM BEZUG AUF DEN GIRAFFE360-DIENST

8.1 Der Kunde:

(a) muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung des Giraffe360-Dienstes und seine Aktivitäten im Rahmen der Vereinbarung einhalten;

(b) muss den Giraffe360-Dienst gemäß den Nutzungsbedingungen nutzen;

(c) muss Giraffe360 schriftlich benachrichtigen, wenn sich seine Kontaktdaten im Bestellformular oder bei der Aufgabe einer Bestellung über die Website oder das Dashboard von Giraffe360 ändern;

(d) muss sicherstellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme, einschließlich seines Internetbrowsers und seiner Betriebssysteme, allen relevanten Spezifikationen entsprechen, die Giraffe360 von Zeit zu Zeit schriftlich (einschließlich per E-Mail) zur Verfügung stellt;

(e) ist allein verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen, um auf den Giraffe360-Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen; und

(f) darf keine der folgenden Handlungen vornehmen oder anderen Personen gestatten:

(i) über den Giraffe360-Dienst auf Viren zugreifen, diese speichern, verteilen oder übertragen;

(ii) den Giraffe360-Dienst nutzen, um auf Material zuzugreifen, dieses zu speichern, zu verteilen oder zu übertragen, das rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, aufrührerisch, gewalttätig, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch anstößig ist;

(iii) den Giraffe360-Dienst auf eine Weise nutzen, die illegal ist oder Personen- oder Sachschäden verursacht;

(iv) automatisierte Systeme, insbesondere „Roboter“, „Spider“ oder „Offline-Reader“, verwenden, um auf den Giraffe360-Dienst in einer Weise zuzugreifen, die mehr Anfragen an den Giraffe360-Dienst sendet, als ein Mensch in der gleichen Zeitspanne mit einem herkömmlichen Online-Webbrowser vernünftigerweise könnte;

(v) versuchen, die Integrität oder Sicherheit des Giraffe360-Dienstes zu beeinträchtigen oder zu gefährden,

und Giraffe360 behält sich das Recht vor, unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus dem Vertrag das Kundenkonto oder den Zugriff des Kunden auf den gesamten oder einen Teil des Giraffe360-Dienstes bei Verstößen gegen eine Bestimmung dieser Klausel 8.1(f) zu sperren.

8.2 Giraffe360 kann die Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden überwachen, um dessen Qualität sicherzustellen, den Giraffe360-Dienst zu verbessern und die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen.

8.3 Der Giraffe360-Dienst kann Links zu Websites, Daten oder Diensten Dritter enthalten oder deren Server aufrufen, die nicht der Kontrolle von Giraffe360 unterliegen, und zwar ausschließlich auf Anweisung und/oder zur Erleichterung für den Kunden („Websites Dritter“). Giraffe360 ist daher nicht verantwortlich für die Informationen, Inhalte oder sonstigen Materialien, Produkte oder Dienste, die auf Websites Dritter enthalten sind oder über diese zugänglich sind, sowie für die Nutzungs- und Datenschutzrichtlinien dieser Websites Dritter und übernimmt diesbezüglich keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung. Der Zugriff auf und die Nutzung von Websites Dritter, einschließlich der Informationen, Inhalte, Materialien, Produkte und Dienste, die sich auf diesen Websites befinden oder über diese Websites verfügbar sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.

  1. ÄNDERUNGEN DER FUNKTIONEN DES DIENSTES

9.1 Wenn der Kunde eine Änderung an seinem Abonnement wünscht, muss er die Einzelheiten der gewünschten Änderung schriftlich an Giraffe360 übermitteln (eine „Änderungsanfrage“).

9.2 Nach Erhalt einer Änderungsanfrage übermittelt Giraffe360 dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Schätzung von:

(a) der für die Umsetzung der Änderung erforderlichen Zeit;

(b) der Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die Gebühren und alle anderen zusätzlichen Kosten, die vom Kunden zu zahlen sind, um die Änderung umzusetzen;

(c) allen anderen wesentlichen Auswirkungen der angeforderten Änderung des Giraffe360-Dienstes oder der Nutzungsbedingungen,(der „Änderungsplan“).

9.3 Der Kunde teilt Giraffe360 innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt des Änderungsplans mit, ob er mit den im Änderungsantrag beschriebenen Änderungen gemäß dem Änderungsplan fortfahren möchte.

9.4 Vorbehaltlich der Klausel 19, wird Giraffe360 keine Änderungen am Giraffe360-Dienst vornehmen, es sei denn, der Kunde bestätigt dies gemäß Klausel 9.3.

9.5 Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit während der Abonnementlaufzeit upgraden. Ein Downgrade oder die Kündigung eines Abonnements während der Abonnementlaufzeit ist nicht gestattet, es sei denn, das Kamera-Abonnement wird gemäß Klausel 4.6 oder Klausel 16 für die jeweilige Abonnementlaufzeit gekündigt.

  1. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

10.1 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gewährt Giraffe360 dem Kunden keinerlei Rechte oder Lizenzen in Bezug auf den Giraffe360-Dienst.

10.2 Die Parteien vereinbaren, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den vom Kunden am oder nach dem oben in diesen Nutzungsbedingungen angegebenen Datum (dem „Datum des Inkrafttretens“) erstellten Giraffe360-Inhalten beim Kunden liegen. Soweit Giraffe360 kraft Gesetzes Rechte an den Giraffe360-Inhalten zustehen, überträgt Giraffe360 hiermit alle Rechte an den am oder nach dem Inkrafttreten erstellten Giraffe360-Inhalten uneingeschränkt und mit voller Eigentumsgarantie an den Kunden.

10.3 Der Kunde gewährt Giraffe360 eine gebührenfreie, unbefristete, nicht exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Anpassung, Änderung, Anzeige, Erstellung abgeleiteter Werke und Verbreitung der im Zusammenhang mit der Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden erstellten Giraffe360-Inhalte zum alleinigen Zweck der Bereitstellung und Verbesserung des Giraffe360-Dienstes sowie der Produktentwicklung. Dies umfasst unter anderem die Nutzung von Giraffe360-Inhalten für Trainingszwecke im Bereich des maschinellen Lernens und künstlicher Intelligenz. Der Kunde gewährleistet hiermit, dass er berechtigt ist, die oben genannte Lizenz zu erteilen, und dass Giraffe360 für das Recht zur Nutzung der Giraffe360-Inhalte gemäß dieser Klausel keine Lizenzen von Dritten einholen oder Lizenzgebühren an Dritte zahlen muss.

10.4 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist es dem Kunden bei der Nutzung des Giraffe360-Dienstes untersagt:

(a) zu versuchen, den Giraffe360-Dienst oder Teile davon in jeglicher Form, auf jeglichem Medium oder mit jeglichen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen, außer zur Nutzung von Giraffe360-Inhalten gemäß dieser Vereinbarung;

(b) den Giraffe360-Dienst oder Teile davon zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für Menschen lesbare Form zu bringen;

(c) auf den Giraffe360-Dienst oder Teile davon zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit dem Giraffe360-Dienst konkurriert, oder den Giraffe360-Dienst zu nutzen oder zu versuchen, ihn zu nutzen, um direkt mit Giraffe360 zu konkurrieren; oder

(d) im Giraffe360-Dienst enthaltene Hinweise auf Eigentums- oder geistiges Eigentum zu löschen oder zu entfernen.

10.5 Giraffe360 darf den Namen, das Logo und die zugehörigen Marken des Kunden in allen Werbe- und Marketingmaterialien von Giraffe360 (in gedruckter oder elektronischer Form) verwenden, um hervorzuheben, dass der Kunde den Giraffe360-Dienst nutzt, sowie zusammen mit etwaigen Erfahrungsberichten, die der Kunde abzugeben bereit ist. Der Kunde gewährt Giraffe360 die erforderlichen Rechte zur Verwendung seines Namens, Logos, der zugehörigen Marken und Erfahrungsberichte im Sinne dieser Klausel 10.5. Giraffe360 behält sich das Recht vor, Giraffe360-Inhalte mit der Erlaubnis des Kunden für Werbe-, Marketing- oder andere Zwecke von Giraffe360 zu verwenden.

10.6 Der Kunde darf den Namen, die Marke, das Logo oder sonstiges geistiges Eigentum von Giraffe360 ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Giraffe360 nicht verwenden. Hierzu gehören unter anderem die Registrierung von Domänennamen, die Erstellung von Materialien oder die Teilnahme an Aktivitäten, die eine Verbindung zu Giraffe360 vortäuschen oder den Eindruck einer Verbindung zu Giraffe360 erwecken könnten.

10.7 Der Kunde kann Giraffe360 Feedback zu seiner Nutzung des Giraffe360-Dienstes geben. Durch die Übermittlung von Feedback erkennt der Kunde an, dass Giraffe360 dieses Feedback im Giraffe360-Dienst oder anderweitig ohne jegliche Einschränkung und ohne Zahlung jeglicher Art an den Kunden verwenden und anderen die Verwendung dieses Feedbacks gestatten kann.

10.8 Die in Abschnitt 10 dieser Rechte an geistigem Eigentum behandelten Bedingungen bleiben auch nach der Kündigung oder dem Ablauf der Abonnements des Kunden und dieser Vereinbarung bestehen.

  1. DATENSCHUTZ

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass die erfassten Captured Assets keine verbotenen personenbezogenen Daten enthalten.

11.2 Unbeschadet der Klausel 11.1, hat der Kunde:

(a) Giraffe360 zu benachrichtigen, wenn der Giraffe360-Inhalt verbotene personenbezogene Daten enthält, die nicht unkenntlich gemacht oder anderweitig verschleiert oder unleserlich gemacht wurden; und

(b) sicherzustellen, dass Giraffe360-Inhalte, die verbotene personenbezogene Daten enthalten, nicht verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden, es sei denn, diese verbotenen personenbezogenen Daten sind unkenntlich gemacht oder anderweitig verschleiert oder unleserlich gemacht worden.

11.3 Soweit Giraffe360 im Auftrag des Kunden als Unterauftragnehmer beim Hosten von Kundendaten oder infolge der Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies gemäß dem Nachtrag zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum, DPA), der Teil dieser Vereinbarung ist und diesen Servicebedingungen als Anhang 1 beigefügt ist.

11.4 Informationen zu den Datenschutzpraktiken von Giraffe360 finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Giraffe360.

 

  1. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

12.1 Jede Partei kann von der anderen Partei Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, um ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen. Die vertraulichen Informationen einer Partei gelten und umfassen nicht Informationen, die:

(a) auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt ist oder wird;

(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befand;

(c) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt wird;

(d) von der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wird, wobei diese eigenständige Entwicklung durch einen schriftlichen Nachweis nachgewiesen werden kann; oder

(e) ist gesetzlich, von einem zuständigen Gericht oder von einer Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt.

12.2 Jede Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke zur Verfügung stellen, als dies zur Erfüllung oder Durchsetzung der Bedingungen der Vereinbarung erforderlich ist.

12.3 Jede Partei wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, auf die sie Zugriff hat, nicht von ihren Mitarbeitern oder Vertretern unter Verletzung der Bedingungen der Vereinbarung offengelegt oder verbreitet werden.

12.4 Jede Partei muss eine Sicherungskopie ihrer eigenen vertraulichen Informationen erstellen und ist gegenüber der anderen Partei nicht für Verlust, Zerstörung oder Änderung von vertraulichen Informationen verantwortlich.

  1. KAUTION

13.1 Sollten der Kunde und Giraffe360 im Bestellformular vereinbaren, dass der Kunde eine Kaution an Giraffe360 zahlt:

(a) hat der Kunde die Kaution unverzüglich nach dem Datum zu zahlen, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet und diesen Nutzungsbedingungen zustimmt;

(b) ist die Kaution eine Kaution für Verluste oder Schäden, die an den Kameraeinheiten während diese sich im Besitz des Kunden befinden, verursacht werden;

(c) falls der Kunde (ganz oder teilweise) einen Verlust oder eine Beschädigung an den Kameraeinheiten verursacht, die keine angemessene Abnutzung ist, ist Giraffe360 berechtigt, die Kaution für solche Verluste oder Schäden zu erheben;

(d) hat der Kunde Giraffe360 alle von der Kaution abgezogenen Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen nach Aufforderung zu zahlen;

(e) vorbehaltlich der Rückgabe der Kameraeinheit(en), auf die sich die Kaution bezieht, und aller Beträge, die Giraffe360 gemäß den Klauseln 13.1(b) und 13.1(d) von der Kaution abziehen kann, erstattet Giraffe360 die Kaution (oder den Restbetrag davon) innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kündigung des Kameraabonnements zurück.

  1. GEBÜHREN UND BEZAHLUNG

14.1 Der Kunde muss die im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Gebühren zahlen, wenn er eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgibt.

14.2 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt Giraffe360 dem Kunden eine Rechnung aus:

(a) in Bezug auf alle Abonnements falls der Kunde zusammen mit dem Kameraabonnement auch ein Verarbeitungsabonnement und/oder ein Zusatzabonnement oder ein gebündeltes Abonnement abonniert:

(i) unverzüglich nach dem Datum, an dem der Kunde das Bestellformular unterzeichnet oder eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgibt und diesen Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Onboarding-Gebühren, der Vorauszahlungsgebühren für alle Abonnements, der Liefergebühren und der Kaution, falls zutreffend, zustimmt;

(ii) unverzüglich am oder um das Lieferdatum in Bezug auf die für den ersten Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementgebühren zusammen mit der anfallenden Vorauszahlungsgebühr, sofern diese nicht vom Kunden bei Unterzeichnung des Bestellformulars oder Aufgabe einer Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard bezahlt wurde;

(iii) danach in jedem Abrechnungszeitraum in Bezug auf die für den folgenden Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementgebühren;

(b) in Bezug auf das Verarbeitungsabonnement und das Zusatzabonnement, wenn der Kunde sie nach dem Lieferdatum zu seinem Abonnement hinzufügt, unmittelbar nach dem Datum, an dem der Kunde den Änderungsplan unterzeichnet, und danach jede Abrechnungsperiode zusammen mit anderen für die folgende Abrechnungsperiode fälligen Abonnementgebühren;

(c) in Bezug auf zusätzliche Kameraabonnements unverzüglich nach der Unterzeichnung des Änderungsplans durch den Kunden und danach für jeden Abrechnungszeitraum zusammen mit den anderen für den folgenden Abrechnungszeitraum fälligen Abonnementgebühren;

(d) in Bezug auf etwaige Datengebühren und Überschreitungsgebühren, die im ersten oder in nachfolgenden Abrechnungszeitraum fällig werden, am Ende des ersten oder des nachfolgenden Abrechnungszeitraums; und

(e) in Bezug auf die Dashboard-Zugriffsgebühr für die fortgesetzte Nutzung des Dashboards durch den Kunden nach Kündigung aller Abonnements am ersten Tag des ersten Abrechnungszeitraums und jedes nachfolgenden Abrechnungszeitraums während des verbleibenden Dashboard-Zugriffszeitraums;

(f) bei Nichtrückgabe der Kameraeinheit gemäß Klausel 16.6 am Tag nach Ablauf der in Klausel 16.6 genannten Frist.

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb der auf das Datum der jeweiligen Rechnung folgenden Rechnungsfälligkeitsfrist zu bezahlen. Falls Giraffe360 innerhalb der auf das Datum der jeweiligen Rechnung folgenden Rechnungsfälligkeitsfrist keine vollständige Zahlung erhalten hat und unbeschadet aller anderen Giraffe360 zustehenden Rechte und Rechtsmittel gilt:

(a) Giraffe360 kann ohne Haftung gegenüber dem Kunden den Zugang des Kunden zum Giraffe360-Dienst oder dessen Nutzung ganz oder teilweise aussetzen oder vorübergehend deaktivieren und Giraffe360 ist nicht verpflichtet, Zugang zum Giraffe360-Dienst zu gewähren, solange der entsprechende Betrag unbezahlt bleibt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird Giraffe360 dem Kunden weiterhin Rechnungen stellen, und der Kunde bleibt für alle während der Sperrung oder bei Deaktivierung seines Zugriffs auf den Giraffe360-Dienst anfallenden Abonnementgebühren haftbar;

(b) Auf diese fälligen Beträge fallen Zinsen in Höhe von vier Prozent (4 %) über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Bank of England am Fälligkeitstag für die Zahlung der entsprechenden Gebühren an, beginnend mit dem Fälligkeitstag der Zahlung und bis die Gebühren vollständig entrichtet wurden, sei es vor oder nach dem Urteil; und

(c) der Kunde hat Giraffe360 alle angemessenen Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) zu erstatten, die Giraffe360 bei der Einziehung überfälliger Beträge entstanden sind.

14.4 Alle Beträge und Gebühren, die in der Vereinbarung angegeben oder auf die Bezug genommen wird:

(d) sind in der im Bestellformular oder an der Kasse angegebenen Währung zu zahlen, wenn Sie eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgeben.

(e) verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die gleichzeitig mit der Zahlung der Gebühren zu entrichten ist.

14.5 Der Kunde ist für den Einzug, die Überweisung und die Zahlung aller Steuern, Gebühren, Abgaben, Schätzungen und sonstigen Gebühren jeglicher Art verantwortlich, die von staatlichen oder anderen Behörden in Bezug auf seine Nutzung des Giraffe360-Dienstes erhoben werden, einschließlich (wo anwendbar) Zahlung von Zollgebühren oder Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kameraeinheiten.

  1. VERFÜGBARKEIT UND SUPPORT

15.1 Giraffe360 wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um:

(a) den Giraffe360-Dienstes mit einer Verfügbarkeit von 98 % bereitzustellen;

(b) Erfassungsobjekte innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem Hochladen (und Zusammenführen, falls zutreffend) dieser Erfassungsobjekte in das Dashboard in Giraffe360-Inhalte zu verarbeiten, mit Ausnahme von geplanten Wartungsarbeiten, die vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus angekündigt werden, oder von ungeplanten Wartungsarbeiten während der normalen Geschäftszeiten (britischer Zeit) oder zu anderen Zeiten, bei denen Giraffe360 angemessene Anstrengungen unternimmt, um den Kunden im Voraus zu benachrichtigen.

15.2 Giraffe360 wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um ein Maß an Unterstützung und Beratung bei der Nutzung des Giraffe360-Dienstes bereitzustellen, das der Art der Probleme entspricht, die während der normalen Arbeitszeit (UK) Unterstützung oder Beratung erfordern.

15.3 Der Kunde stellt Giraffe360 in angemessenem Umfang die Unterstützung zur Verfügung, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 15 erforderlich ist. Dazu gehört auch die Bereitstellung angemessen detaillierter Beschreibungen von Problemen und Aktualisierungen zur Leistung des Giraffe360-Dienstes.

  1. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG

16.1 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Giraffe360 zur Verfügung stehen, kann Giraffe360 die Vereinbarung unverzüglich nach Benachrichtigung des Kunden kündigen, falls der Kunde einen an Giraffe360 geschuldeten Betrag nicht zahlt und dieser Betrag weitere dreißig (30) Tage nach der Aufforderung zur Zahlung dieses Betrags ausstehend bleibt, ohne dass Giraffe360 gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden kann.

16.2 Unbeschadet sonstiger Giraffe360 zustehender Rechte und Rechtsmittel kann Giraffe360 alle Abonnements durch Mitteilung mit sofortiger Wirkung oder durch eine von Giraffe360 nach eigenem Ermessen gewählte Mitteilung kündigen, wenn der Kunde:

(a) die geistigen Eigentumsrechte von Giraffe360 am Giraffe360-Dienst verletzt;

(b) gegen die Klauseln 10.4, 10.6 und 12 verstößt;

(c) gegen geltendes Recht verstößt.

16.3 Ungeachtet anderer Rechte und Rechtsmittel, die Giraffe360 zur Verfügung stehen, kann Giraffe360 jedes Kundenkonto und das Recht des Kunden, auf den Giraffe360-Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, ohne vorherige Ankündigung an den Kunden sofort sperren, falls:

(a) der Kunde einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung begeht;

(b) nach vernünftiger Feststellung von Giraffe360 der Verdacht besteht, dass der Kunde gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung verstößt,

und für die Zwecke dieser Klausel 16.3 erkennen die Parteien an, dass jede Verletzung von Klauseln 10.4 und 12 einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag darstellt.

16.4 Ungeachtet anderer Rechte und Rechtsmittel, die ihr zur Verfügung stehen, kann jede Partei den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn diese andere Partei:

(a) einen wesentlichen oder anhaltenden Verstoß gegen eine der Bedingungen der Vereinbarung begeht und dieser Verstoß entweder nicht behoben werden kann, oder, falls er behebbar ist, die andere Partei den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung behebt; oder

(b) nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen (im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes 1986), oder zahlungsunfähig wird oder einer Anordnung oder einem Beschluss zur Liquidation, Verwaltung, Liquidation oder Auflösung (anders als zu den Zwecken einer solventen Fusion oder Restrukturierung) unterliegt oder einen Administrativen- oder sonstigen Konkursverwalter, Verwalter, Treuhänder, Liquidator oder einen ähnlichen Beauftragten für alle oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens bestellt hat oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern im Allgemeinen eingeht oder vorschlägt, oder einem ähnlichen Ereignis oder Verfahren in einer anwendbaren Gerichtsbarkeit unterliegt.

16.5 Bei Beendigung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund:

(a) erlischt das Recht des Kunden auf Zugriff und Nutzung des Giraffe360-Dienstes;

(b) ist jede Partei verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (und alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, an die andere Partei zurückzugeben oder (auf deren Verlangen) zu vernichten und nicht weiter zu verwenden (vorausgesetzt, dass jede Partei Dokumente und Materialien mit vertraulichen Informationen im gesetzlich oder durch eine zuständige Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Umfang aufbewahren darf).

16.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Kameraeinheit, einschließlich der von Giraffe360 im Rahmen des Vertrags erhaltenen Hardware und des Zubehörs, innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Beendigung des Kameraabonnements an Giraffe360 zurückzugeben. Sollte der Kunde die Kameraeinheit nicht zurückgeben, ist er verpflichtet, die Abonnementgebühr gemäß dem Standardpreis für eine monatliche Laufzeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Kameraabonnements zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, die monatliche Abonnementgebühr bis zur Rückgabe der Kameraeinheit an Giraffe360 weiterzuzahlen.

16.7 Giraffe360 gestattet dem Kunden, für einen Zeitraum von drei (3) Tagen nach Beendigung aller Abonnements sämtliche Giraffe360-Inhalte (mit Ausnahme von Giraffe360-Inhalten, die außerhalb des Giraffe360-Dienstes nicht unterstützt oder nutzbar sind, wie z. B. virtuelle Touren usw.) vom Dashboard herunterzuladen.

16.8 Giraffe360 behält sich das Recht vor, anonymisierte oder aggregierte Daten aus den Giraffe360-Inhalten während und nach Beendigung dieser Vereinbarung für Schulungszwecke im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz gemäß der vom Kunden an Giraffe360 gemäß Ziffer 10 dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Giraffe360 erteilten Lizenz aufzubewahren und weiterhin zu verwenden.

16.9 Die Kündigung des Vertrages aus irgendeinem Grund berührt nicht die Rechte oder Rechtsbehelfe der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung entstanden sind.

16.10 Die Kündigung der Vereinbarung, gleich aus welchem ​​Grund, entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren, insbesondere der Abonnementgebühr für die gesamte Abonnementlaufzeit. Kündigt der Kunde die Vereinbarung gemäß Ziffer 16.4 aufgrund eines wesentlichen oder anhaltenden Verstoßes gegen Giraffe360, hat er die bis zum Kündigungsdatum aufgelaufenen Gebühren zu zahlen.

16.11 Jede Bestimmung der Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend am oder nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung in Kraft treten oder in Kraft bleiben soll, bleibt bestehen und bleibt in vollem Umfang in Kraft.

  1. EINGESCHRÄNKTE GARANTIEN

17.1 Giraffe360 garantiert, dass die Kameraeinheiten frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Giraffe360 verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen jede Kameraeinheit zu reparieren oder zu ersetzen, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern innerhalb des geltenden Abonnementzeitraums als defekt befunden wird, vorausgesetzt, dass:

(a) der Kunde Giraffe360 den Mangel unverzüglich meldet, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat (oder hätte entdecken müssen);

(b) Giraffe360 nach Erhalt der Benachrichtigung eine angemessene Gelegenheit erhält, die Kameraeinheit zu untersuchen und der Kunde Giraffe360 eine angemessene Unterstützung leistet, die Giraffe360 anfordern kann, um die Ursache eines Fehlers oder Defekts in der Kameraeinheit zu ermitteln, einschließlich (sofern von Giraffe360 angefordert) der Rückgabe die Kameraeinheit an Giraffe360;

(c) der Mangel nicht entsteht durch:

(i) ein Versäumnis des Kunden, die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Giraffe360 in Bezug auf die Lagerung, Verwendung oder Wartung der Kameraeinheit oder gute Handelspraktiken zu befolgen;

(ii) unsachgemäße Verwendung der Kameraeinheit oder Verwendung außerhalb ihrer normalen Anwendung; oder

(iii) der Kunde oder eine andere Person als Giraffe360 ändert oder repariert die Kameraeinheit ohne die schriftliche Zustimmung von Giraffe360.

17.2 Giraffe360 verpflichtet sich, den Giraffe360-Dienst gemäß Klausel 15.1 bereitzustellen, sofern der Kunde:

(a) alle von Giraffe360 bereitgestellten Anweisungen, Handbücher und technischen Unterlagen in Bezug auf die Nutzung der Kameraeinheit und das Hochladen von Erfassungsobjekten in das Dashboard befolgt;

(b) Klausel 15.3 einhält,

und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung von Giraffe360 im Hinblick auf ein Versäumnis von Giraffe360, den Giraffe360-Dienst gemäß Klausel 15.1 bereitzustellen, darin besteht, dass Giraffe360 wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um den betroffenen Teil des Giraffe360-Dienstes zu reparieren, sodass dieser gemäß Klausel 15.1 verfügbar ist.

17.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Klausel 17.1 wird der Giraffe360-Dienst „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und Giraffe360 übernimmt keinerlei Zusicherungen, Garantien, Bedingungen oder sonstige Bestimmungen in Bezug auf den Giraffe360-Dienst, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) Garantien für zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung.

17.4 Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen:

(a) sind alle Zusicherungen, Gewährleistungen, Bedingungen und alle anderen Bedingungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang von der Vereinbarung ausgeschlossen; und

(b) haftet Giraffe360 nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen, Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit des Giraffe360-Dienstes oder dessen Leistung, die durch Dienste Dritter (einschließlich Websites Dritter), Fehler oder Bugs in Software, Hardware oder dem Internet Dritter, auf die sich Giraffe360 zur Bereitstellung des Giraffe360-Dienstes verlässt, oder durch vom Kunden oder in dessen Namen vorgenommene Änderungen am Giraffe360-Dienst verursacht werden. Der Kunde erkennt an, dass Giraffe360 diese Dienste Dritter nicht kontrolliert und dass solche Fehler und Bugs der Nutzung dieser Software, Hardware und des Internets inhärent sind.

  1. HAFTUNG VON GIRAFFE360

18.1 Vorbehaltlich der Klausel 18.2, haftet Giraffe360 dem Kunden gegenüber nicht, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Entschädigung, noch für die Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder falsche Darstellung oder anderweitig für Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung unter Bedingungen entstehen, die einer der folgenden Kategorien entsprechen: Verlust (direkt oder indirekt) von Gewinn, Goodwill, Geschäft, Geschäftsmöglichkeit, Einnahmen, Umsatz oder Ruf; Verlust (direkt oder indirekt) erwarteter Einsparungen oder verschwendeter Ausgaben; Verlust oder Beschädigung von Daten; oder besondere, indirekte oder Folgeschäden oder -verluste, Kosten oder Ausgaben.

18.2 Nichts in der Vereinbarung schließt die Haftung von Giraffe360 aus oder beschränkt sie für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit von Giraffe360, für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung oder für in der Vereinbarung gewährte Entschädigungen.

18.3 Vorbehaltlich Klausel 18.2 ist die Gesamthaftung von Giraffe360 für alle in einem Kalenderjahr im Rahmen der Vereinbarung entstehenden Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung oder wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder falscher Angaben oder aus anderen Gründen auf die vom Kunden in diesem Kalenderjahr an Giraffe360 gezahlten oder zu zahlenden Abonnementgebühren beschränkt.

  1. Änderungen am GIRAFFE360-DIENST

Der Kunde erkennt an, dass Giraffe360 ständig Innovationen hervorbringt und nach Möglichkeiten sucht, den Giraffe360-Dienst durch neue Funktionen und Dienste zu verbessern. Der Kunde stimmt daher zu, dass sich der Giraffe360-Dienst von Zeit zu Zeit ändern kann und keine Garantie, Zusicherung oder sonstige Verpflichtung in Bezug auf die Kontinuität der Funktionalität des Giraffe360-Dienstes gegeben wird.

  1. FREISTELLUNG 

Der Kunde verpflichtet sich, Giraffe360 sowie dessen Vertreter und Auftragnehmer auf Verlangen von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Haftungen, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus (i) Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden, (ii) Verlusten oder Schäden an Kameraeinheiten während der Abonnementlaufzeit und der Risikoperiode (sofern diese nicht durch Fahrlässigkeit von Giraffe360 verursacht wurden) und (iii) der Nichteinhaltung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden ergeben.

 

  1. ALLGEMEINES

21.1 Schriftliche Mitteilungen 

Anwendbare Gesetze können verlangen, dass einige der Informationen oder Mitteilungen, die Giraffe360 an den Kunden sendet, schriftlich erfolgen. Bei der Nutzung des Giraffe360-Dienstes akzeptiert der Kunde, dass die Kommunikation mit Giraffe360 hauptsächlich elektronisch erfolgt. Giraffe360 wird den Kunden per E-Mail kontaktieren oder ihm durch Veröffentlichung von Mitteilungen auf dem Dashboard Informationen bereitstellen. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde diesem elektronischen Kommunikationsmittel zu und der Kunde erkennt an, dass alle Verträge, Mitteilungen, Informationen und sonstigen Mitteilungen, die Giraffe360 dem Kunden elektronisch übermittelt, allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, die für solche Mitteilungen in Schriftform gelten.

21.2 MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen des Kunden an Giraffe360 sind an customersupport@giraffe360.com zu senden.

Giraffe360 kann den Kunden über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, über das Dashboard, durch Veröffentlichung von Updates auf der Giraffe360-Website oder auf jede andere von Giraffe360 als geeignet erachtete Weise benachrichtigen. Mitteilungen gelten als eingegangen und ordnungsgemäß zugestellt, sobald sie im Dashboard veröffentlicht werden oder 24 Stunden nach Versand einer E-Mail. Zum Nachweis der Zustellung einer Mitteilung genügt der Nachweis, dass die E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde.

21.3 Abtretung

 

Der Kunde darf die Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten des Kunden, die sich aus der Vereinbarung ergeben, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Giraffe360 nicht übertragen, abtreten, belasten oder anderweitig damit umgehen. Giraffe360 kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden frei abtreten oder anderweitig übertragen. Jede nicht zulässige Abtretung oder sonstige Übertragung des Vertrags ist ungültig und unwirksam.

21.4 Ereignisse höherer Gewalt

 

Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, die aus Gründen außerhalb ihrer Kontrolle resultieren, einschließlich, ohne Einschränkung, aus folgenden Gründen: Telekommunikationsausfall, Internetausfall, höhere Gewalt , Handlung eines Dritten, es sei denn, es handelt sich um einen genehmigten Subunternehmer von Giraffe360, behördliche Handlung, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Explosion oder Aufruhr. Ungeachtet des Vorstehenden entbindet nichts in dieser Klausel den Kunden von jeglicher Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag.

21.5 Keine Drittbegünstigten

 

Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf eine Person, die keine Partei der Vereinbarung ist, keine ihrer Bedingungen gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 durchsetzen.

21.6 Verzicht

Ein Verzicht oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung ihrer Rechte darf die Rechte der anderen Partei nicht beeinträchtigen oder einschränken, und ein Verzicht auf solche Rechte oder eine Verletzung von Vertragsbestimmungen darf nicht als Verzicht auf andere Rechte oder auf eine spätere Verletzung angesehen werden.

21.7 Kumulative Rechtsbehelfe 

 

Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, gelten die im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

21.8 Gesamte Vereinbarung

Sofern sie nicht durch zusätzliche schriftliche Bedingungen, Vereinbarungen, Richtlinien oder Leitlinien ergänzt wird, stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Gewährleistungen (ob unschuldig oder fahrlässig abgegeben) hat, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind.

21.9 Unabhängige Auftragnehmer

 

Nichts in der Vereinbarung hat das Ziel oder soll eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen einer der Parteien begründen, eine Partei zum Vertreter einer anderen Partei machen oder eine Partei ermächtigen, Verpflichtungen für oder im Namen einer anderen Partei einzugehen. Jede Partei bestätigt, dass sie in ihrem eigenen Namen und nicht zum Vorteil einer anderen Person handelt.

21.10 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Giraffe360 behält sich das Recht vor, die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu ändern. Giraffe360 informiert den Kunden über wesentliche Änderungen gemäß Klausel 21.2.

21.11 Zeichnungsberechtigung

Die Person, die das Bestellformular unterzeichnet oder eine Bestellung über die Giraffe360-Website oder das Dashboard aufgibt, erklärt und garantiert, dass sie ordnungsgemäß befugt und geschäftsfähig ist, diesen Vertrag im Namen des Kunden abzuschließen und zu erfüllen.

21.12 Trennbarkeit

Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar beurteilt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang und Kraft wirksam.

21.13 Sprachen

Wenn die Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, dient die Übersetzung lediglich der Bequemlichkeit und die englische Sprachversion ist maßgebend.

21.14 Recht und Zuständigkeit

Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und jede Partei unterwirft sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England.

Anhang 1

GIRAFFE360 DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG (DVV)

 

  1. Hintergrund

1.1 Diese Datenverarbeitungsvereinbarung und ihre Anhänge (die „DVV“, Englisch: DPA) gelten für Kunden mit Geschäftstätigkeit in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und im Vereinigten Königreich (UK) und stellen die Vereinbarung zwischen Giraffe360 und dem Kunden hinsichtlich der Verarbeitung von Kundendaten durch Giraffe360 als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden dar. 

1.2 Diese DVV ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Giraffe360 zwischen dem Kunden und Giraffe360 (die „Vereinbarung“). Im Falle eines Konflikts zwischen einer der Bestimmungen diese DVV und den Bestimmungen der Vereinbarung haben die Bestimmungen der DVV Vorrang.

  1. Definitionen

Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, hat jeder großgeschriebene Begriff in dieser DVV die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung und die folgenden in diesem DVV verwendeten großgeschriebenen Begriffe werden wie folgt definiert:

Kundendaten“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten in den Giraffe360-Inhalten und alle anderen Inhalte oder Daten, die der Kunde Giraffe360 zur Verfügung stellt und die von Giraffe360 im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Giraffe360-Dienstes gehostet werden, einschließlich Immobiliendaten, Kundenprofildaten und Kundendaten des Kunden, wie in Abschnitt 3.1 dieser DVV näher beschrieben.

Verantwortlicher“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Für die Zwecke dieser DVV ist der Kunde der Verantwortliche.

„Datenschutzgesetze“ bezeichnet die DSGVO, alle nationalen Umsetzungs- oder ergänzenden Rechtsvorschriften sowie alle anderen geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten von Personen und ihres Rechts auf Privatsphäre im Hinblick auf die Verarbeitung von Kundendaten.

„Betroffene Person“ bezeichnet die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.

„Europäischer Wirtschaftsraum“ oder „EWR“ bezeichnet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen mit Island, Norwegen und Liechtenstein.

„DSGVO“ bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und gegebenenfalls die „UK-DSGVO“ (UK GDPR) gemäß der Definition in The Data Protection, Privacy and Electronic Communications (Amendment Etc.) (EU Exit) Verordnungen 2019.

„Anweisungen“ bezeichnet die schriftlichen, dokumentierten Anweisungen des Kunden an Giraffe360, die Giraffe360 anweisen, eine bestimmte oder allgemeine Maßnahme in Bezug auf Kundendaten durchzuführen.

„Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet jeden von Giraffe360 beauftragten Auftragsverarbeiter, der Kundendaten von Giraffe360 verarbeitet.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie in den einschlägigen Datenschutzgesetzen definiert.

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ bezeichnet die versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung, den Verlust, die Veränderung, die Beschädigung, die unbefugte Offenlegung oder den unbefugten Zugriff auf Kundendaten, wie in den einschlägigen Datenschutzgesetzen definiert.

„Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, einschließlich der Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, des Abrufs, des Abfragens, der Verwendung, der Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, des Abgleichs oder der Verknüpfung, der Einschränkung oder Löschung personenbezogener Daten. Die Begriffe „Verarbeiten“, „Verarbeitungen“ und „Verarbeitet“ sind entsprechend auszulegen.

„Auftragsverarbeiter“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Auftragsverarbeiter im Sinne dieser DVV ist Giraffe360.

  1. Datenverarbeitung

3.1 Giraffe360 verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten von den folgenden betroffenen Personen zu den unten genannten Zwecken:

(a) Immobiliendaten: Dazu gehören Bilder, Videos, Punktwolken, virtuelle Rundgänge, Grundrisse, GPS-Standortdaten, Informationen auf der Zielseite der Immobilienpräsentation und andere zugehörige Immobilieninformationen, die vom Kunden erfasst, aus der Giraffe360-Kamera extrahiert oder vom Kunden als Ergebnis der Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden bereitgestellt wurden. Obwohl diese Informationen in der Regel keine natürlichen Personen identifizieren, können sie in seltenen Fällen Immobilieneigentümer, Personen, deren Daten während eines Scans erfasst werden, oder den Kunden identifizieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die erfassten Daten keine verbotenen personenbezogenen Daten gemäß den Nutzungsbedingungen enthalten. Immobiliendaten werden verarbeitet, um Giraffe360-Inhalte zu erstellen.

(b) Kundenprofildaten: Dazu gehören personenbezogene Daten des Kunden, seiner Vertreter oder Mitarbeiter, wie z. B. Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Fotos, Slogans und Hyperlinks zu Social-Media-Konten, die der Kunde während der Nutzung des Giraffe360-Dienstes über das Dashboard bereitstellt. Diese Daten werden verarbeitet, um Folgendes zu ermöglichen: Erstellung von Dashboard-Profilen für den Kunden, seine Vertreter oder Mitarbeiter; Zugriff auf Giraffe360-Inhalte im Dashboard; Teilen von Giraffe360-Inhalten sowie Bereitstellung von Informationen über den Kunden, seine Vertreter oder Mitarbeiter über den Giraffe360-Dienst.

(c) Kundendaten des Kunden: Hierzu gehören die personenbezogenen Daten der Kunden des Kunden, wie z. B. Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Nachrichten potenzieller Immobilienkäufer oder Mieter. Diese Daten werden dem Kunden über das Dashboard zur Verfügung gestellt. Sie werden erfasst, wenn der Kunde die Leads-Funktion aktiviert, die es seinen Kunden ermöglicht, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, damit der Kunde mit ihnen Kontakt aufnehmen kann. Diese Funktion kann von Kunden im Dashboard deaktiviert werden.

3.2 Die Kundendaten werden im Rahmen der Erbringung der im Vertrag und dieser DVV festgelegten Dienstleistungen bis zur Beendigung des Vertrags fortlaufend übermittelt.

 

  1. Verpflichtungen des Kunden

4.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden verantwortlich.

4.2 Insbesondere, aber unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er allein verantwortlich ist für:

(a) die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und die Mittel, mit denen der Kunde diese Daten erworben hat;

(b) die Einhaltung aller notwendigen Transparenz- und Rechtmäßigkeitsanforderungen gemäß den Datenschutzgesetzen für die Erhebung und Verwendung von Kundendaten, einschließlich der Bereitstellung angemessener Hinweise, der Einholung aller erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen und der Berücksichtigung von Opt-out-Einstellungen (insbesondere für die Verwendung durch den Kunden für Marketingzwecke); und

(c) die Gewährleistung des Rechts, die Kundendaten zur Verarbeitung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung (einschließlich dieser DPA) an Giraffe360 zu übertragen oder Zugriff darauf zu gewähren.

4.3 Der Kunde informiert Giraffe360 unverzüglich, wenn er seinen Pflichten gemäß diesem Abschnitt oder den Datenschutzgesetzen nicht nachkommen kann.

4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Anweisungen an Giraffe360 bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten den geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutzgesetze, entsprechen.

4.5 Die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung (einschließlich dieser DVV) zusammen mit der Nutzung des Giraffe360-Dienstes durch den Kunden gemäß der Vereinbarung die vollständigen Anweisungen des Kunden an Giraffe360 in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten durch Giraffe360 darstellen, sofern der Kunde während der Vertragslaufzeit zusätzliche Anweisungen erteilen kann, die mit der Vereinbarung sowie der Art und rechtmäßigen Nutzung des Giraffe360-Dienstes vereinbar sind.

4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, selbstständig zu prüfen, ob die im Giraffe369-Dienst vorgesehene Datensicherheit seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen angemessen entspricht. Der Kunde ist außerdem für die sichere Nutzung des Giraffe360-Dienstes verantwortlich.

  1. Verpflichtungen von Giraffe360

5.1 Als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten verarbeitet Giraffe360 Kundendaten ausschließlich zu den in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung beschriebenen Zwecken oder wie anderweitig im Rahmen der rechtmäßigen Anweisungen des Kunden vereinbart, es sei denn, geltendes Recht schreibt etwas anderes vor. In diesem Fall informiert Giraffe360 den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, vor der Verarbeitung der Kundendaten über die rechtlichen Anforderungen. Giraffe360 ist nicht für die Einhaltung der für den Kunden oder seine Branche geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich, die nicht allgemein für Giraffe360 gelten.

5.2 Giraffe360 wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten gemäß den Datenschutzgesetzen implementieren und aufrechterhalten („Sicherheitsmaßnahmen“). Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann Giraffe360 die Sicherheitsmaßnahmen nach eigenem Ermessen ändern oder aktualisieren, sofern diese Änderung oder Aktualisierung nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung des durch die Sicherheitsmaßnahmen gebotenen Schutzes führt.

5.3 Giraffe360 stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die befugt sind, Kundendaten im Auftrag von Giraffe360 zu verarbeiten, den entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die Kundendaten unterliegen.

5.4 Innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags löscht Giraffe360 alle Kopien der von Giraffe360 im Rahmen dieser DVV verarbeiteten Kundendaten oder gibt sie nach Wahl des Kunden zurück. Der Kunde teilt Giraffe360 seine Entscheidung innerhalb von 14 Werktagen nach Beendigung des Vertrags mit. Diese Frist gilt, sofern wir nicht gesetzlich verpflichtet sind, einige oder alle Kundendaten aufzubewahren.

5.5 Giraffe360 kann Immobiliendaten sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrags für Schulungszwecke im Bereich maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz sowie zur Serviceverbesserung aufbewahren und verwenden. Diese Verarbeitung erfolgt durch Giraffe360 als Verantwortlicher und gemäß der Datenschutzrichtlinie von Giraffe360.

5.6 Giraffe360 kann Kundendaten in dem Umfang und für den Zeitraum aufbewahren, wie es Giraffe360 für die Verfolgung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für notwendig erachtet, vorausgesetzt, dass diese Kundendaten nur in dem Umfang und für den Zeitraum aufbewahrt werden, wie es nach geltendem Recht erforderlich ist, oder bis zur Lösung eines Problems, und immer unter der Voraussetzung, dass Giraffe360 die Vertraulichkeit aller dieser Kundendaten gewährleistet.

  1. Unterauftragsverarbeiter

6.1 Der Kunde erteilt Giraffe360 hiermit eine allgemeine schriftliche Vollmacht zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern zur Unterstützung bei der Erbringung der Giraffe360-Dienste. Giraffe360 stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter vertraglich verpflichtet sind und mindestens das gleiche Datenschutzniveau gewährleisten, wie es in dieser Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen gefordert wird. Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Name, Standort und Zweck ist auf der Giraffe360-Website („Liste der Unterauftragsverarbeiter“) verfügbar.

6.2 Giraffe360 behält sich das Recht vor, die Liste der Unterauftragsverarbeiter bei Bedarf zu aktualisieren. Ergänzungen oder Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 15 Tage vor der Ermächtigung des neuen Unterauftragsverarbeiters zur Verarbeitung von Kundendaten auf der Website veröffentlicht. Kunden werden gebeten, die Liste der Unterauftragsverarbeiter regelmäßig zu überprüfen.

6.3 Sollte ein Kunde aufgrund berechtigter Datenschutzbedenken begründete Einwände gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter erheben, muss er Giraffe360 innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Aktualisierung schriftlich benachrichtigen. Nach Eingang eines Einspruchs bespricht Giraffe360 die Bedenken des Kunden und bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um eine einvernehmliche Lösung. Geht innerhalb der 15-tägigen Frist kein Einspruch ein, gilt der aktualisierte Unterauftragnehmer als vom Kunden akzeptiert.

6.4 Giraffe360 bleibt jederzeit für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der DVV verantwortlich und haftet gegenüber dem Kunden für die Handlungen und Unterlassungen eines Unterauftragnehmers, als wären es die Handlungen und Unterlassungen von Giraffe360.

  1. Internationale Datenübermittlungen

7.1 Giraffe360 übermittelt Kundendaten nicht an einen Empfänger in einem Land oder Gebiet außerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs, es sei denn:

(a) der Empfänger oder das Land oder Gebiet, in dem er Kundendaten verarbeitet oder auf diese zugreift, bietet ein angemessenes Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten, wie von der Europäischen Kommission festgelegt; oder

(b) die Übermittlung basiert auf den Standardvertragsklauseln (Auftragsverarbeiter), die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission oder eine spätere Version davon genehmigt wurden, oder einem anderen gesetzlich anerkannten Übermittlungsmechanismus.

  1. Datensicherheit, Audits und Sicherheitsbenachrichtigungen

8.1 Der Kunde kann nach angemessener Ankündigung und zu angemessenen Zeiten die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch Giraffe360 prüfen (entweder selbst oder durch unabhängige externe Prüfer), unter anderem durch die Durchführung von Audits der Datenverarbeitungseinrichtungen von Giraffe360. Giraffe360 unterstützt und trägt zu allen gemäß dieser DVV durchgeführten Audits bei, sofern diese Prüfungen nicht öfter als einmal jährlich durchgeführt werden.

8.2 Auf Anfrage des Kunden stellt Giraffe360 alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser DVV und der Datenschutzgesetze zur Verfügung.

8.3 Sofern gemäß Artikel 28(3)(h) der DSGVO erforderlich, wird Giraffe360 den Kunden unverzüglich benachrichtigen, falls Giraffe360 der Ansicht ist, dass die Anweisungen des Kunden den Anforderungen der DSGVO oder anderen Gesetzen der EU, UK oder Mitgliedstaaten widersprechen.

8.4 Giraffe360 benachrichtigt den Kunden unverzüglich schriftlich, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Kundendaten und der gemäß dieser DVV durchgeführten Verarbeitung bekannt wird. Giraffe360 wird dem Kunden angemessene Unterstützung bieten, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sicherzustellen, einschließlich Unterstützung bei allen behördlichen Untersuchungen, Benachrichtigungen an Aufsichtsbehörden und/oder betroffene Personen.

  1. Zugriffsanfragen und Rechte der Betroffenen

9.1 Sofern nicht nach geltendem Recht vorgeschrieben (oder verboten), benachrichtigt Giraffe360 den Kunden über jede Anfrage, die Giraffe360 von einer betroffenen Person erhält, sei es direkt oder über einen Unterauftragsverarbeiter, in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, die in den Kundendaten enthalten sind, und antwortet der betroffenen Person nicht.

9.2 Giraffe360 bietet dem Kunden die Möglichkeit, die Kundendaten im Einklang mit der Funktionalität des Giraffe360-Dienstes und soweit möglich zu korrigieren, löschen, sperren, darauf zuzugreifen oder sie zu kopieren.

9.3 Giraffe360 benachrichtigt den Kunden über alle Anfragen zur Offenlegung von Kundendaten durch eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde oder Strafverfolgungsbehörde (einschließlich Datenschutzaufsichtsbehörden), sofern dies nicht gesetzlich verboten ist oder eine rechtsverbindliche Anordnung einer solchen Stelle oder Behörde vorliegt.

9.4 Gegebenenfalls wird Giraffe360 unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und soweit nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich:

(a) alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu unterstützen, soweit dies möglich ist, um die Verpflichtung des Kunden zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der in der DSGVO festgelegten Rechte betroffener Personen zu erfüllen; und

(b) dem Kunden angemessene Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei allen vorherigen Konsultationen mit einer Aufsichtsbehörde des Kunden zu leisten, jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten und unter Berücksichtigung der Giraffe360 zur Verfügung stehenden Informationen.